Die FDP Kanton Zürich nimmt mit grossem Befremden zur Kenntnis, dass das Bundesgericht Zürcher Tankstellen verbietet, rund um die Uhr ihr Geschäft offen zu haben. Dieser Entscheid zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäss und stellen eine Bevormundung der Konsumenten und der Ladenbesitzer dar. Die kantonale Volksinitiative „Der Kunde ist König“ für freie Ladenöffnungszeiten im Kanton Zürich, welche die FDP mit über 8'500 Unterschriften eingereicht hat, ist notwendiger denn je.
Heute ist ein schwarzer Tag für alle, welche zusammen mit der FDP gegen bürokratische Hürden kämpfen.
Das Bundesgericht in Lausanne unterstützt den bürokratischen Leerlauf, dass Tankstellenshops nicht die ganze Nacht geöffnet haben dürfen. Dies kommt einer Bevormundung gleich, steht doch in der Urteilsbegründung, dass "auch während der ordentlichen Arbeits- und Öffnungszeiten" eingekauft werden könne. Die Bundesrichter verkennen mit ihrem Entscheid die heutige Realität.
Die FDP Kanton Zürich sieht sich in ihrer Forderung nach einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten trotz dieses nicht nachvollziehbaren Gerichtsentscheides bestätigt. Ihre kantonale Volksinitiative "Der Kunde ist König" wurde von 8'570 Zürcherinnen und Zürchern unterzeichnet. Die Resonanz fiel gerade bei Konsumentinnen und Konsumenten vor Tankstellenshops überdurchschnittlich positiv aus.
Markus Hutter, Präsident des Initiativkomitees "Der Kunde ist König", zeigt sich enttäuscht: "Der Bundesgerichtsentscheid ist für mich unerklärlich und nicht mehr zeitgemäss. Es ist eine Bevormundung gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern und von Ladenbesitzern." Hutter erachtet es nicht als Staatsaufgabe, privaten Unternehmen und Konsumenten vorzuschreiben, wann sie ihr Geschäft geöffnet haben dürfen und wann eingekauft werden darf.
Die FDP Kanton Zürich hält mit aller Deutlichkeit an ihrer Volksinitiative fest. Die Volksinitiative "Der Kunde ist König" ist Teil des FDP-Projektes "Bürokratieabbau jetzt". Weitere Informationen finden Sie unter www.bürokratieabbau.ch.