FDP Kanton Zürich

FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux

Nein zur Kriminalisierung der Freitodbegleitung

FDP gegen Einführung eines Straftatbestandes der organisierten Suizidhilfe
 

Die FDP Kanton Zürich weist beide Vorschläge des Bundesrates zur Neuregelung der «organisierten Suizidhilfe» im Strafgesetzbuch mit Entschiedenheit zurück. Eine Kriminalisierung der organisierten Freitodbegleitung widerspricht nach Ansicht der FDP den liberalen Grundwerten der Schweiz, dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und dem offensichtlichen Willen der Bevölkerung.
 
Für die FDP Kanton Zürich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat vom bereits 1918 gesetzlich festgehaltenen Grundsatz abrücken will, wonach die mitmenschliche Begleitung eines Menschen beim Freitod erlaubt ist. Noch 2006 und 2007 hat der Bundesrat richtigerweise festgehalten, dass kein entsprechender Handlungsbedarf bestehe. Die FDP setzt sich entschieden dafür ein, dass es in unserem Land auch künftig möglich ist, sich durch eine fachlich ausgewiesene Vertrauensperson in den gewaltlosen Freitod begleiten zu lassen.
 
Die vom Bundesrat angestrebte Kriminalisierung der organisierten Freitodbegleitung wäre ein Rückschritt ins vorletzte Jahrhundert, gegen den sich die FDP mit allen demokratischen Mitteln zur Wehr setzen wird. Empörend ist für die FDP, dass der Bundesrat sogar den undifferenzierten Vorschlag zur Diskussion stellt, die organisierte Freitodbegleitung im Rahmen einer Suizidhilfeorganisation mit derjenigen aus selbstsüchtigen Beweggründen gleichzusetzen und generell unter Strafe zu stellen. Aber auch der vordergründig «gemässigter» erscheinende Vorschlag des Bundesrates erweist sich bei eingehender Prüfung als ethisch fragwürdig, praxisfremd, bürokratisch und für alle Betroffenen unzumutbar. Er enthält keinerlei Ansätze für einen gangbaren Weg zur gesetzlichen Regelung der Freitodhilfe. Würde die organisierte Freitodbeleitung gemäss diesem Vorschlag nur dann straffrei bleiben, wenn insgesamt sieben(!) grösstenteils fragwürdige Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, wäre es für die bestehenden Freitodhilfe-Organisationen praktisch unmöglich, ihre Tätigkeit weiterzuführen.
 
Die FDP stimmt mit der seit über 90 Jahren unwidersprochenen und bewährten Haltung von Gesetzgeber und Bundesrat überein, dass die bestehende Strafnorm zur Ahndung von Missbräuchen ausreicht. Ein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht nicht. Sie fordert den Bundesrat auf, von einer Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Freitodbegleitung definitiv Abstand zu nehmen.
 
Für sinnvolle und verhältnismässige Richtlinien oder Auflagen zur Sicherung von Transparenz und Sorgfalt der Organisationen, die Freitodhilfe leisten, bietet die FDP dagegen Hand. Verständnis hat die FDP auch für das Anliegen, die Inanspruchnahme der Dienste von Freitodhilfe-Organisationen durch Personen mit Wohnsitz im Ausland zu regeln ("Sterbetourismus"). Angesichts der geringen Zahl von Fällen gilt es allerdings auch hier, gesetzgeberische Überreaktionen zu vermeiden. Angezeigt wäre allenfalls eine praxisorientierte Lösung wie die Verrechnung der Kosten, die der Öffentlichkeit entstehen. Im Übrigen soll die Situation aufmerksam verfolgt werden, damit bei veränderten Verhältnissen rechtzeitig geeignete Massnahmen ergriffen werden können (z.B. Wohnsitznachweis).
 

 
Kontakte:
Beat Walti, Kantonsrat, Präsident FDP Kanton Zürich, 079 296 72 25
Christian Bretscher, a. Kantons-/Verfassungsrat, 078 744 55 88
David Müller, Geschäftsführer FDP Kanton Zürich, 076 495 74 91
 
 

NeuParolen für die Abstimmung am 26.09.10

Die Delegierten der FDP Kanton Zürich haben für die kantonale Volksabstimmung folgende Parolen gefasst:

NEIN zu den "Schienen für Zürich"

JA zur "Anpassung an die neuen Prozessgesetzte des Bundes"

JA zur "Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetztes"

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NeuKlartext

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Abstimmung vom 26. September 2010

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