Was für das Ausland gilt, wird für die Schweiz nicht gelten
Klarstellung der FDP Kanton Zürich zum Thema Bankkundengeheimnis
Im Tages-Anzeiger vom Mittwoch, den 17. Februar 2010 war zu lesen, dass die FDP Kanton Zürich das Bankkundengeheimnis aufgebe. Diese Darstellung ist falsch. Die Zürcher FDP steht wie die nationale Partei hinter dem Bankkundengeheimnis und damit hinter der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in der Schweiz. Der automatische Informationsaustausch kommt für die FDP nicht in Frage. Das System der Selbstdeklaration hat sich gemäss Steueramt auch im Kanton Zürich bewährt. Es gibt keinen Grund, dies zu ändern und die Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht zu unterstellen. Die Diskussion um eine Aufgabe des Bankkundengeheimnisses ist damit müssig. Die Schweiz muss vielmehr ihre Werte besser verkaufen und darf sich vom Ausland und linken Kreisen nicht in die Schmuddelecke abdrängen lassen.
Der am 17. Februar 2010 im Tages-Anzeiger vermittelte Eindruck, die FDP Kanton Zürich gebe das Bankkundengeheimnis auf, ist falsch. Die FDP hat schweizweit dieselbe Position.
- Die FDP steht zum Bankkundengeheimnis.
- Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist beizubehalten. Das auf gegenseitiges Vertrauen von Steuerbehörde und Steuerpflichtigem beruhende System der Selbstdeklaration hat sich bewährt. Eine Systemänderung drängt sich nicht auf. Dafür sprechen auch die Zahlen des Steueramtes des Kantons Zürich. Die Steuerpflichtigen sind sich ihrer Pflicht bewusst, ihre Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, können sich auf der Gegenseite aber auch auf eine faire und individuelle Beurteilung durch das Steueramt verlassen und von einer tiefen Steuerbelastung profitieren. Die FDP Kanton Zürich betont, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, denn Steuerehrlichkeit stellt ein zentrales Element des schweizerischen Systems der Selbstdeklaration dar.
- Der automatische Informationsaustausch im Inland steht ausser Diskussion. Der Schutz der Privatsphäre in der Schweiz ist für eine liberale Partei nicht verhandelbar. Gegenüber dem Ausland ist die Schweiz gemäss OECD-Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage und zur begründeten Amtshilfe verpflichtet.
- Die Schweiz darf keine Amtshilfe leisten bei Gesuchen, die auf gestohlenen Bankdaten basieren. Die Banken müssen solchen Tendenzen ihrerseits vorbeugen.
- Der Finanzplatz Zürich steht weiterhin für Stabilität, Professionalität und Funktionalität. Die FDP fordert die rasche Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen, um auch im Bereich der Rechtssicherheit ein klares Signal der Stabilität auszusenden.
- Entscheidend für eine starke Position der Schweiz wird das künftige Verhalten des Bankensektors, insb. der Grossbanken, sein. Diese haben in ihrem eigenen Interesse alles daran zu setzen, das Vertrauen der Bevölkerung sowie der Kunden aus dem In- und Ausland zurückzugewinnen. Die Politik soll nicht länger für die Fehler gewisser Banken und anderer börsenkotierter Unternehmen geradestehen müssen.
In der Schweiz besteht kein Notstand, eine Systemänderung oder gar eine Verwerfung des Bankkundengeheimnisses drängt sich nicht auf. Die Steuerehrlichkeit in unserem Land und im Kanton Zürich ist hoch. Die Übertragung der Verhältnisse im bzw. mit dem Ausland auf die Schweiz ist nicht angebracht. Im Gegenteil tut die Schweiz gut daran, sich vom Ausland und linken Kreisen nicht weiter in die Schmuddelecke drängen zu lassen, sondern selbstbewusst ihre guten Standards besser zu verkaufen. Die Schweiz hat ihre Hausaufgaben (z.B. Geldwäschereibekämpfung) ganz im Gegensatz zu anderen Ländern wie Grossbritannien (Channel Islands), den USA (Delaware) oder China (Hong Kong) gemacht.
Kontakte:
Beat Walti, Kantonsrat, Präsident FDP Kanton Zürich, 079 296 72 25
David Müller, Geschäftsführer FDP Kanton Zürich, 076 495 74 91