Notverordnung: Rückkehr zu den demokratischen Prozessen und Transparenz über die gesprochenen Massnahmen herstellen

FDP Kanton Zürich

Der Kantonsrat hat sich heute zum zweiten Mal seit Beginn des Lockdowns zu einer Sitzung in der Messehalle getroffen. Auf der Traktandenliste stand unter anderem die Verordnung über die Funktionsfähigkeit der Gemeindeorgane während der Corona-Pandemie. Die FDP Fraktion stimmte dieser Verordnung einstimmig zu und dankt den Behörden für die gute Arbeit während dieser Krise. Wie von der FDP Fraktion gefordert, wurde mit dieser Verordnung das Versammlungsverbot für Gemeindeparlamente aufgehoben. Wir begrüssen es sehr, dass die demokratischen Prozesse damit so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden können.

Es ist jedoch wichtig, noch einmal zwei Punkte der Verordnung hervorzuheben und zu präzisieren:

  • Es werden von verschiedenen Seiten zunehmend Forderungen laut, dass der Staat auch Zusatzaufwände oder Einnahmeausfälle kompensieren soll. Und zwar auch in Bereichen, wo der Staat keinen Leistungs- oder Versorgungsauftrag hat. Solche Massnahmen dürfen aus unserer Sicht weder von den Gemeinden noch vom Regierungsrat unter dem Titel Notstandsrecht gefällt werden. Für uns ist klar - diese Schäden können nicht alle mit Steuergeldern gedeckt werden. Wir würden unseren Kindern einen nicht zumutbaren Schuldenberg aufbürden. Es gilt hier mass zu halten und die Entscheide demokratisch zu fällen.
  • Der zweite Punkt, der uns besonders wichtig ist, ist die Transparenz über die getätigten Massnahmen während der Corona-Krise. Wir erwarten, dass die im Rahmen dieser Verordnung gesprochenen Verpflichtungskredite dem eigentlich zuständigen Budgetorgan zur Abrechnung vorgelegt werden. Es ist wichtig und vertrauensfördernd, wenn die Gemeinden hier maximale Transparenz herstellen.