Neuigkeiten aus der Kantonsratsfraktion

FDP Kanton Zürich

Ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt und gleichzeitig Immobilien verkauft oder vielleicht verkaufen muss, soll künftig die anfallende Grundstücksgewinnsteuer mit den Geschäftsverlusten verrechnen können. So können Unternehmen in schwieriger Lage unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Das ist zum Wohle des ganzen Kantons.

 

Die FDP hat heute deshalb zusammen mit ihren bürgerlichen Partnern eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes beschlossen. Die neue Regelung entspricht der Praxis in den anderen Kantonen, mit denen Zürich im Standortwettbewerb steht.

 

Es ist für die FDP aus diesem Grund auch unverständlich, dass die Linken gegen die Vorlage das Referendum angedroht haben und damit einmal mehr den Wirtschaftsstandort Zürich frontal angreifen. Damit gefährdet die Linke Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Die FDP blickt dem Referendum aber mit Gelassenheit entgegen, da die Zürcherinnen und Zürcher immer wieder gezeigt haben, dass sie - anders als die Linken - nicht am Ast sägen, auf dem sie sitzen.