Nationale Abstimmungen am 9. Juni

Statt teure "Pflästerlipolitik" braucht es endlich Reformen!

Worum geht es? 

Die sogenannte Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will, dass keine versicherte Person mehr als 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung aufwenden muss. Was darüber liegt, soll entsprechend von Bund und Kantonen durch Prämienverbilligungen gedeckt werden. Vom Bund wären dabei mindestens zwei Drittel der Kosten zu tragen, von den Kantonen der Rest.

Die Prämienverbilligungen schlagen bereits heute mit 5.4 Milliarden Franken jährlich zu Buche, wobei mehr als die Hälfte des Betrags vom Bund bezahlt wird (BAG-Zahlen 2022). Mit der SP-Initiative kämen jährlich weitere 4.2 Milliarden Franken hinzu. Die Hauptlast hätte die sonst schon stark belastete Bundeskasse zu schultern (3.7 Mrd. Fr. Bund / 805 Millionen Kantone). Total beliefen sich die Prämienverbilligungen mit der SP-Initiative auf knapp 10 Milliarden Franken jährlich (!)

Die Initiative wird vom Bundesrat und vom Parlament zur Ablehnung empfohlen. Vom Parlament wurde ein moderater Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Position der FDP zur SP-Initiative

Die FDP lehnt die SP-Initiative entschieden ab. Die Initiative löst keine Probleme in der Gesundheitspolitik. Was es braucht, sind griffige Reformen und nicht noch mehr Subventionen und Umverteilung.

Nein zu «Pflästerlipolitik»: Nach 12 Jahren sozialdemokratisch geprägter Gesundheitspolitik unter SP-Bundesrat Alain Berset, braucht es dringend Lösungen, um den stetig steigenden Krankenkassenprämien entgegenzuwirken. Die SP-Initiative trägt jedoch nicht im Geringsten dazu bei, dieses Problem an der Wurzel zu packen. Der ideologisch geprägte Vorschlag, der sich darauf beschränkt, die strukturelle Probleme ausschliesslich mit horrenden Summen an öffentlichen Geldern zu tilgen ist somit weder nachhaltig noch sinnvoll. Die FDP lehnt «Pflästerlipolitik» ab und setzt sich für strukturelle und nachhaltige Reformen ein.

Nein zu höheren Steuern oder Schulden: Die SP-Initiative würde zu jährlich wiederkehrenden Mehrausgaben von 4.5 Milliarden Franken führen. Die Kosten entsprechen somit in etwa dem jährlichen Armeebudget oder den doppelten Bundesausgaben für Direktzahlungen. Trotz angespannten Bundesfinanzen sieht die Initiative keinerlei Gegenfinanzierung vor. Ein Ja zu Initiative wäre somit ein Ja zu erheblichen Steuererhöhungen oder zu Schulden ad Infinitum. Die FDP steht zu gesunden Staatsfinanzen und sagt deshalb Nein zur Initiative. 

Es ist der falsche Weg, die Krankenkassenprämien einfach immer mehr zu subventionieren, wie es die SP-Initiative will, und damit die Gesundheitskosten einfach auf anderem Weg an die ganze Bevölkerung zu überwälzen. Statt teure Symptombekämpfung braucht es Reformen.

Der Gegenvorschlag als moderate Alternative

Mit dem heutigen System der Prämienverbilligungen kennen wir ein zielführendes Instrument, um die untersten Einkommen bei den Krankenkassenprämien zu entlasten. Zu diesem System stehen wir als FDP.

Prämienverbilligungen sind dabei primär Sache der Kantone. Dies aus gutem Grund, da die Gesundheitsversorgung kantonal organisiert ist und beispielsweise die kantonale Spitalplanung einen direkten Einfluss auf die Gesundheitskosten hat.

Wie eine Analyse des Bundes gezeigt hat, sind Prämienverbilligungen in den Kantonen jedoch unterschiedlich ausgestaltet und die Beiträge wurden in den letzten Jahren nicht überall in gleichem Masse an die gestiegenen Gesundheitskosten angepasst. Diese Unterschiede werden mit dem vorliegenden, indirekten Gegenvorschlag zur SP-Initiative korrigiert.

Die FDP unterstützt den vom Parlament verabschiedeten Gegenvorschlag. Dieser sieht prozentuale Mindestsätze vor, mit denen die einkommenstiefsten Haushalte von den Krankenkassenprämien für die obligatorische Krankenversicherung entlastet werden sollen. Der Gegenvorschlag ist zielgenauer und setzt dort an, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, im Gegensatz zur Initiative, die einfach Geld verteilt.

Der verabschiedete Gegenvorschlag bringt für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Der ursprüngliche Vorschlag des Nationalrats verlangte über 2 Milliarden Franken, davon rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.

Es braucht dringend Reformen im Gesundheitswesen

Steigende Krankenkassenprämien sind das Ergebnis steigender Kosten im Gesundheitswesen, und bei diesem Kostenanstieg müssen wir ansetzen und nicht teure "Pflästerlipolitik" betreiben.

Die FDP kämpft für grundsätzliche Reformen im Gesundheitswesen. Wir fordern:

  • Eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen, damit vermehrt kostengünstigere und vielfach auch angenehmere ambulante Behandlungen anstelle teurer stationärer Leistungen durchgeführt werden.
  • Eine verbesserte Koordination zwischen den Leistungserbringern (Stichwort "integrierte Versorgung"), für mehr Effizienz im System und eine bessere Betreuung der Patienten.
  • Die Einführung eines "Budget-Versicherungsmodell" für mehr Wahlfreiheit bei den Leistungen und deutlich tieferen Prämien.
  • Die Lockerung des Vertragszwangs für ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen zu gerechtfertigten Kosten und somit zu bezahlbaren Prämien.
  • Einen Digitalisierungsschub und ein funktionierendes elektronisches Patientendossier (EPD), das einen Mehrwert für alle Beteiligten generiert.
  • Die konsequente Anwendung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit), um unnötige Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung zu vermeiden.

Statt starre Mechanismen braucht es entschlossenes Handeln

Worum geht es?

Die ungebremst steigenden Gesundheitskosten und die jährlich steigenden Krankenkassenprämien bereiten Sorgen. Die Prämien werden zu einer immer grösseren Last, insbesondere für die Familienbudgets des Mittelstands, die nicht von Prämienverbilligungen profitieren.

Mit der sogenannten Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen, in Anlehnung an die bewährte Schuldenbremse. Steigen die Krankenkassenprämien deutlicher als die Löhne, müssen Bundesrat und Kantone konkrete Massnahmen zur Prämiensenkung beschliessen. So sollen die Prämien bezahlbar bleiben. Die Massnahmen müssen sich dabei bereits auf das Folgejahr auswirken.

Ausser die Mitte-Partei selbst ist niemand von deren Kostensenkungs-Initiative überzeugt. Von Bundesrat wie vom Parlament wird die Initiative klar zur Ablehnung empfohlen.


Konkrete Massnahmen statt starrer Mechanismen

Der Mitte-Initiative wird ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dabei wurde der ursprünglich vom Departement Berset vorgelegte, planwirtschaftliche und zentralistische Vorschlag vom Parlament deutlich überarbeitet.

Im Zentrum des Gegenvorschlags stehen neu die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen. Der Bundesrat soll alle vier Jahre entsprechende Vorgaben für die obligatorischen Leistungen im KVG festlegen. Zusätzlich erhält der Bundesrat subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen (i.e. mögliche Anpassungen der Tarifstruktur). Zudem müssen Leistungen, die erwiesenermassen nicht den WZW-Kriterien entsprechen (Kriterien (Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit), nicht mehr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden.


Vorhandenes Sparpotential im Gesundheitswesen realisieren

Wir wollen im Gesundheitswesen keine Plafonierung durch starre Zielvorgaben! Diese sind nichts anderes als Globalbudgets, die zu einem potenziellen Leistungsabbau führen können, ohne wirkliche Einsparungen zu bringen.

Um das vorhandene Sparpotential im Gesundheitswesen voll auszuschöpfen, braucht es konkrete Massnahmen. Als FDP fordern wir:

  • Eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen, damit vermehrt kostengünstigere und vielfach auch angenehmere ambulante Behandlungen anstelle teurer stationärer Leistungen durchgeführt werden.
  • Eine verbesserte Koordination zwischen den Leistungserbringern (Stichwort "integrierte Versorgung"), für mehr Effizienz im System und eine bessere Betreuung der Patienten.
  • Die Einführung eines "Budget-Versicherungsmodell" für mehr Wahlfreiheit bei den Leistungen und deutlich tieferen Prämien.
  • Die Lockerung des Vertragszwangs für ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen zu gerechtfertigten Kosten und somit zu bezahlbaren Prämien.
  • Einen Digitalisierungsschub und ein funktionierendes elektronisches Patientendossier (EPD), das einen Mehrwert für alle Beteiligten generiert.
  • Die konsequente Anwendung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit), um unnötige Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung zu vermeiden.

Die FDP erteilt eine klare Absage an eine weitere Umverteilung der Gesundheitskosten (Stichwort SP-Prämieninitiative) oder die Einführung eines Kopfprämiensystems wie von Links gefordert. Es braucht liberale Massnahmen zur Reform des Gesundheitswesens!


Argumente der FDP

Die FDP lehnt die Kostenbremse-Initiative der Mitte entschieden ab (wie bereits den ursprünglichen zentralistischen und planwirtschaftlichen Gegenvorschlag aus dem Departement Berset).

Aus freisinniger Sicht sprechen insbesondere folgende staatspolitische, gesundheitspolitische und ordnungspolitische Gründe dagegen:

  • Wir lehnen eine staatlich zentralisierte Steuerung des Gesundheitswesens ab. Die Gesundheitsversorgung liegt in der Kompetenz der Kantone. Mit den Kostenzielvorgaben pro Kanton (!) würde ein Bürokratiemonster geschaffen.
  • Wir haben heute freien Zugang zu hochqualitativen medizinischen Leistungen. Es gibt kaum Wartezeiten. Der Vorschlag für finanzielle Zielvorgaben (nichts anderes als Globalbudgets!) führt zu einer potenziellen Deckelung von Leistungen und damit Leistungsabbau. Es drohen Rationierungen und Wartezeiten, wie wir sie vom NHS in England kennen.
  • Die FDP steht zur Tarifpartnerschaft. Die Initiative hätten eine Erosion der Tarifautonomie zur Folge, mit unerwünschten Eingriffen in die Tarifvereinbarung der Tarifpartner.
  • Was es braucht, ist vor allem mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und nicht mehr zentralistische Planung und Steuerung. Effizienz und Zweckmässigkeit stehen im Vordergrund.

Die FDP stimmt dem vom Parlament überarbeiteten, indirekten Gegenvorschlag zu.


Zusammenfassung

Die FDP.Die Liberalen lehnt die Kostenbremse-Initiative der Mitte ab, weil…

  • … der Bund sollte die Kosten des Gesundheitswesens nicht zentral steuern;
  • … die Deckelung der Leistungen zu einer Qualitätsminderung führen würde;
  • … es braucht mehr Wettbewerb und weniger Planung

Worum geht es?

Die Volksinitiative verlangt, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung gibt. Eine Verweigerung der Zustimmung darf weder bestraft werden noch dürfen daraus soziale oder berufliche Nachteile entstehen. Die Initiative würde in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Es gilt bereits heute, dass in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden kann.

Das Parlament und die FDP-Liberale Fraktion lehnen die Volksinitiative ab:

  • Nationalrat: 49 Ja gegen 145 Nein (FDP-Fraktion: einstimmig Nein)
  • Ständerat: 0 Ja gegen 37 Nein (FDP-Fraktion: einstimmig Nein)
  • Bundesrat empfiehlt Ablehnung ohne Gegenvorschlag

Warum Nein?

  • Bereits heute gilt: Keine Impfung ohne Einwilligung: Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person. Eine Veränderung der Bundesverfassung ist nicht notwendig.
  • Grundrecht auf persönliche Freiheit und Zustimmungserfordernis: Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit, ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Ein staatlicher Eingriff in das Grundrecht setzt grundsätzlich die Zustimmung der Betroffenen voraus. Der Staat kann dieses Grundrecht aber unter bestimmten Bedingungen einschränken. Die neue Verfassungsbestimmung würde hier zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen.
  • Das staatliche Gewaltmonopol wird angegriffen: Die Volksinitiative tangiert insbesondere das staatliche Gewaltmonopol. Würde die Initiative angenommen, würde dies in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz.

In Kürze

Die FDP ist gegen die Volksinitiative «Freiheit und körperliche Unversehrtheit, weil ...

› …das Grundrecht auf persönliche Freiheit in der Bundesverfassung festgeschrieben ist,

› …heute bereits niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden kann

› …die Initiative das staatliche Gewaltmonopol angreift.

 

Um was geht es?

  • Das Stromgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Energiezukunft der Schweiz. Hier werden die Weichen für die künftige Energiepolitik gestellt. Damit die Energiewende zu gelingt, muss Strom in ausreichender Menge und möglichst klimafreundlich bis klimaneutral produziert werden können. Dabei ist es wichtig, dass auch im Winter genügend Strom zur Verfügung steht, um Blackouts zu vermeiden.
  • Zudem soll das Stromgesetz dazu beitragen, das Klimaziel Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Der Stromverbrauch wird bis dahin massiv ansteigen (siehe Grafik), weil die Elektrifizierung voranschreitet und immer weniger fossile Brennstoffe eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, haben die Eidgenössischen Räte mit grosser Mehrheit zahlreiche Massnahmen im Energiegesetz, im Stromversorgungsgesetz und im Raumplanungsgesetz beschlossen.
  • Die Wasserkraft soll den grössten Anteil am Ausbau der einheimischen Energien haben. Dazu gehören erleichterte Verfahren für 16 Wasserkraftprojekte, über die ein breiter Konsens besteht.
  • Zudem soll die Netz- und Versorgungssicherheit gestärkt werden, indem Planungssicherheit und Investitionsanreize geschaffen werden.

 

Ausbau Erneuerbare:

Erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) sollen bis 2035 35 TWh und bis 2050 45 TWh liefern

Die Wasserkraft soll ihre Produktion bis 2035 auf 37,9 TWh und bis 2050 auf 39,2 TWh steigern

Warum unterstützt die FDP das Stromgesetz?

  • Die FDP hat sich im Parlament dafür eingesetzt, dass das Stromversorgungsgesetz kein unrealistisches und ideologisches Programm enthält, sondern eine pragmatische Lösung ist, die unsere Versorgungssicherheit und unsere Lebensqualität gewährleistet.
  • Das Ja zum Stromgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind aber noch nicht über den Berg. Die FDP will keine Technologieverbote und setzt sich für den Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke und die Aufhebung des Neubauverbots ein. Diese Diskussion muss aber nach der Abstimmung über das Stromgesetz geführt werden.
  • Das Gesetz ist umfangreich und enthält viele Kompromisse. So wurde bei den Ausbauzielen, der Abwägung zwischen Schutz und Nutzen, der Solarpflicht, den Restwassermengen, der Bildung von lokalen Stromgemeinschaften oder den Effizienzmassnahmen hart gerungen. Dabei mussten alle Seiten Kröten schlucken.
  • Entscheidend wird die konkrete Umsetzung sein. Hier sind die Energieversorger, aber auch die Behörden gefordert, entsprechende Projekte zügig zu bearbeiten.

Weitere Informationen

https://stromgesetz-ja.ch/kurz-erklaert/

Laufende Kampagnen

Sechs Monate nach Lancierung der «ÖV-Initiative – Damit in Zürich niemand stehen bleibt» haben Mitglieder des Initiativ-Komitees der FDP und SVP über 7'000 Unterschriften eingereicht. Ziel der Volksinitiative ist es, den ÖV nicht zu verlangsamen, sondern dass er weiterhin im ganzen Kanton Zürich attraktiv bleibt.

Wie geht es weiter:

Im Jahr 2025 wird die Bevölkerung des Kantons Zürich darüber abstimmen.

Nein zu Tempo 30 für den ÖV auf Hauptverkehrsachsen:

  • Flächendeckendes Tempo 30 für den ÖV kostet die Bürgerinnen und Bürger viel Zeit und den ÖV viel Geld
  • Der ganze Kanton ist von den Einschränkungen durch Tempo 30 beim ÖV 30 betroffen: ÖV funktioniert als Netz und Städte übernehmen Zentrumsfunktion
  • Mobilität bedeutet einen grossen Nutzen für alle

Zu den Argumenten

Am 16. Juni 2023 versammelten sich Vertreter aus SVP und FDP, unter ihnen die Parteipräsidenten Domenik Ledergerber und Hans-Jakob Boesch, vor der Justizdirektion, um gemeinsam die Mobilitätsinitiative einzureichen. Die Initiative möchte, dass auf den Hauptstrassen der Verkehr wieder fliessen kann, um Stau und gefährlichen Ausweichverkehr zu vermeiden.

8’391 Personen haben die Volksinitiative unterzeichnet – weit mehr als die nötigen 6’000 Unterschriften. Der Präsident des Initiativkomitees, Christian Lucek (SVP), berichtet: «Überall, wo wir Unterschriften sammelten, erlebten wir grosses Interesse und enorme Unterstützung. Dies zeigt, dass das Anliegen breiten Anklang in der Bevölkerung gefunden hat. Die Bevölkerung hat genug von der desaströsen und ideologischen Verkehrspolitik in den linksgrün regierten Städten.»

Warum ein JA zur Mobilitätsinitiative

Die Temporeduktionen auf den städtischen Hauptachsen bewirken das Gegenteil dessen, was sie versprechen. Der private und öffentliche Verkehr stockt, ohne dass die Lärmbelastung spürbar sinkt. Der Autoverkehr weicht so in die Wohnquartiere aus. Marc Bourgeois, Kantonsrat FDP und Vizepräsident des Initiativkomitees, findet: «An dieser ideologischen Politik leiden wir alle: die Wirtschaft, die Wohnbevölkerung, aber auch die Notfalldienste, die steckenbleiben. Dies schmälert nicht nur den Wohlstand und die Lebensqualität, sondern kann auch gefährlich sein, etwa für spielende Kinder in den Quartieren.» Die Mobilitätsinitiative ist Ausdruck des verkehrspolitischen Konsenses von FDP und SVP. Sie geht ursprünglich auf einen parlamentarischen Vorstoss von SVP-Ständeratskandidat Gregor Rutz von 2017 zurück, der von der FDP unterstützt wurde.

Angesichts der grassierenden Anordnungen von flächendeckendem Tempo 30, fordern die Initianten der SVP und FDP, dass bis zur Volksabstimmung kein weiteres Geld mehr in die Umgestaltung von Hauptstrassen zu Tempo 30-Strecken investiert wird. SVP und FDP sind sich einig, dass die Verkehrspolitik wieder in einen gesetzlichen und pragmatischen Rahmen gelenkt werden muss.

Zu den Argumenten