Anliegen der FDP zum Aufbau von Tagesstrukturen und Tagesschulen werden vom Regierungsrat aufgenommen

FDP Kanton Zürich

Das neue von Regierungsrätin Silvia Steiner heute vorgestellte Gesetz definiert die Rah-menbedingungen, innerhalb derer die Gemeinden Tagesschulen aufbauen und betreiben können. Die FDP begrüsst diesen Gesetzesentwurf, entspricht er doch einer lang-jährigen Forderung der Partei für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden in der Umsetzung einen grossen Handlungsspielraum – ebenfalls eine zentrale Forderung der FDP.

Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage entsteht nun für die Gemeinden die notwendige Rechtssicherheit. Im Sinne des liberalen Prinzips der Eigenverantwortung setzt sich die FDP stets für eine Beteiligung der Nutzniesser/innen an staatlichen Dienstleistungen ein. Dem wird mit der Erhebung von Kostenbeiträgen der Eltern für die Verpflegung Rechnung getragen.
Die Gemeinden können Betreuungsangebote an Tagesschulen für obligatorisch erklären. Die Gemeinden müssen allerdings auch in Zukunft sicherstellen, dass ein Schulbesuch ohne Betreuung möglich ist. Die FDP unterstützt diese Freiwilligkeit und die damit verbundene Wahlfreiheit der Eltern, welche das für ihre Familie passende Modell wählen können.
Ebenfalls berücksichtigt wurde die FDP-Forderung nach einer Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. So können durch den Besuch einer Tagesstruktur in einer Nachbargemeinde kostengünstigere Angebote geschaffen werden, was die Budgets der Gemeinden entlastet und die Tarife für die Eltern reduziert.
Die im Moment abschätzbaren Änderungen gehen für die FDP in die richtige Richtung und kommen ihren Forderungen im Rahmen der Vernehmlassung weitgehend nach. Die FDP Kantonsrätinnen der zuständigen Kommission werden den Gesetzestext in der Kommissionsarbeit aber wie immer genauestens prüfen und falls nötig Änderungsvorschläge einbringen.