Beschwerde gegen Erwahrung der Wahl von Isabel Garcia als Kantonsrätin letztinstanzlich abgewiesen

Die FDP des Kantons Zürich und die Anfang 2023 gewählte Kantonsrätin Isabel Garcia nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Erwahrung der Wahl von Isabel Garcia durch den Kantonsrat letztinstanzlich abgewiesen hat.

Für Filippo Leutenegger, Präsident der FDP des Kantons Zürich, folgt das Bundesgericht mit seinem Entscheid dem verfassungsrechtlichen Instruktionsverbot, das gewählten Parlamentsmitgliedern die freie Ausübung ihres Amts zusichert. «Parteiwechsel gehören zur Schweizer Politik. Das muss ausgehalten werden», sagt FDP-Präsident Filippo Leutenegger:

«Das Primat der Personenwahl darf nicht angetastet werden. In der Schweiz werden Persönlichkeiten, nicht Funktionäre gewählt. Dieser Grundsatz hat sich bewährt und gibt den einzelnen Politikerinnen und Politikern Spielraum für eigene Entscheidungen – in Sachgeschäften und im Extremfall in der Wahl der eigenen Parteizugehörigkeit.»

Zu begrüssen ist der Entscheid gemäss Leutenegger auch unter dem Aspekt der Gewaltentrennung:

«Der Zürcher Kantonsrat hat im Mai 2023 die Wahl von Garcia und damit auch die Legitimität ihres Parteiwechsels parteiübergreifend und demokratisch mit 107 zu 52 Stimmen bei 11 Enthaltungen bestätigt. Sogar die GLP – Garcias frühere Partei – anerkannte, dass keine rechtliche Grundlage bestehe, ihr die Wahl zu verweigern, und stimmte der Erwahrung des Wahlresultats grossmehrheitlich zu.»

Isabel Garcia nimmt den heute zugestellten Entscheid des Bundesgerichts mit Freude zur Kenntnis:

«Der Entscheid des Bundesgerichts setzt der Kontroverse über meinen Einsitz im Kantonsrat endgültig ein Ende. Es ist eine Genugtuung für mich, dass meine Beweggründe für den Parteiwechsel anerkannt und die gegen mich erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen wurden. Ich bin befriedigt darüber und freue mich darauf, die noch verbleibenden Monate der laufenden Legislaturperiode ganz der politischen Arbeit widmen zu können.»

Der Rechtsvertreter von Isabel Garcia, Rechtsanwalt Lukas Rich von der Anwaltskanzlei beelegal, beurteilt den Entscheid als wichtige Bestätigung der parlamentarischen Unabhängigkeit:

«Demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker haben das Recht, ihre Partei zu wechseln. Dies geht aus dem verfassungsrechtlich verankerten Instruktionsverbot hervor. Es ist erfreulich, dass das Bundesgericht die sorgfältigen Sachverhaltsabklärungen durch die Vorinstanz gestützt und festgestellt hat, dass die gegen Isabel Garcia vorgebrachten Behauptungen haltlos sind.»

 

Kontakt:

Filippo Leutenegger | Parteipräsident FDP | Telefon: +41 79 447 99 07

Lukas Rich, LL.M., Rechtsanwalt | Partner beelegal, Stauffacherstrasse 16, CH-8004 Zürich | Telefon: +41 58 206 10 00 | lukas.rich@beelegal.ch | www.beelegal.ch

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