Die FDP Kanton Zürich nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie die Steuererträge auch weiterhin bis 2024 nicht auf das Niveau von 2019 erholen. Die Nachträge aufgrund der Corona Budgetierung verbessern zwar den mittelfristigen Ausgleich in der Periode um 116 Mio. gegenüber dem präsentierten Budget 2021. Durch die beiden angenommenen Vorlagen (Strassengesetz und Zusatzleistungsgesetz) vom 27. September wird der mittelfristige Ausgleich aber um 732 Mio., auf insgesamt 1'218 Mio. Franken verschlechtert und damit klar verfehlt. Der mittelfristige Ausgleich muss aber ohne Steuererhöhungen erreicht werden. Wir erwarten, dass der Regierungsrat, dies im Rahmen der KEF Richtlinien für die Folgeperiode entsprechend berücksichtigt.
Kein Spielraum für finanzielle Experimente
Insbesondere sind weitere Mehrausgaben kritisch zu hinterfragen. Was nicht zwingend notwendig ist, hat aktuell keinen Platz in der Finanzplanung. Dank der vorausschauenden Finanzpolitik der Bürgerlichen besteht eine solide finanzielle Situation, die es erlaubt die Krise ohne tiefgreifende Leistungseinschränkungen zu meistern. Es ist aber sonnenklar, dass zurzeit absolut kein Spielraum für teure Phantastereien wie gratis Krippen oder weitere Lastenverschiebungen auf den Kanton gibt.
Steuersubstrat sichern – 2. Schritt SV17 umsetzen
Die um 102 Mio. höher budgetierten Steuererträge, welche mehrheitlich auf die Unternehmenssteuern zurückzuführen sind zeigen, wie wichtig diese für die Ertragslage des Kantons sind. Daher ist sicherzustellen, dass der Kanton Zürich sich im interkantonalen Wettbewerb gut positioniert. Denn die dadurch gesicherten Steuererträge ermöglichen schlussendlich die Finanzierung der hohen Aufwände des Kantons. Ein Verlust von Steuersubstrat ist unbedingt proaktiv zu verhindern. Der zweite Schritt der Steuervorlage 17 ist darum wie geplant umzusetzen.
In diesem Kontext sehen wir auch die hohe Investitionstätigkeit des Kantons für die Weiterentwicklung der Infrastruktur als Mittel, die negativen Auswirkungen auf die Unternehmen durch die Corona-Pandemie zu dämpfen. Der Kanton sollte hier aber gleichwohl das Schuldenwachstum begrenzen und den Selbstfinanzierungsgrad erhöhen.
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