Bedenklich schnell wächst die Ausgabenseite des Kantons. Die FDP Kanton Zürich fordert dazu auf, den mittelfristigen Ausgleich nicht einfach weiter zu belasten, sondern die Ausgaben dringend zu stabilisieren. Die FDP wird Massnahmen prüfen, um dieser Entwicklung in Zukunft entgegenzuwirken. Auch das horrende Investitionstempo ist besorgniserregend. Die FDP Kanton Zürich fordert kein Sparprogramm, verlangt aber, dass Prioritäten gesetzt werden. Das gilt auch bei den Investitionen. Sie sind wichtig und nötig, um die Werterhaltung und Entwicklung der Infrastruktur und somit die Attraktivität des Kantons Zürich als Werk-, Forschungs- und Bildungsstandort zu sichern. Aber auch sie sind auf Zweckmässigkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen.
Unter die Lupe nehmen wird die FDP namentlich das steuerfinanzierte Stellenwachstum, vergrössert sich der Personalaufwand doch um 2.5%. Das bringt den Kanton an die Schwelle von 50'000 Staatsangestellten, was so viel bedeutet, als dass jeder 30. Einwohner im Kanton ein Angestellter des Kantons ist. In krisengeschüttelten Jahren kann es nicht sein, dass die Regierung den Verwaltungsapparat derart «aufbläst». «Big Government» lässt grüssen. Das ist eine Entwicklung, die der FDP grosse Sorge bereitet.
Die Corona-Krise hinterlässt zwar nicht die erwarteten finanziellen negativen Auswirkungen im Budget 2022. Doch auch wenn sich die Wirtschaft gemäss Prognosen schneller von der Corona-Pandemie erholt als erwartet, gilt es haushälterisch mit den Mitteln umzugehen und das Steuersubstrat durch die Sicherung der Arbeitsplätze und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Zürich zu bewahren. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich muss beibehalten werden, damit wir auch in Zukunft auf eine solide Wirtschaft zählen können, welche selbst in schwierigen Jahren einen wichtigen Beitrag an den Staatshaushalt des Kantons zu leisten vermag.
Der gleichbleibende Steuerfuss trotz Corona-Krise ist der erfreulichen Entwicklung einer soliden Wirtschaft zu verdanken und somit nachvollziehbar. Daher gibt es keinen Grund, die Beratungen zum zweiten vorgesehenen Senkungsschritt der Gewinnsteuer der Steuervorlage 17 hinauszuzögern.
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