Mit der vorliegenden Gesetzesanpassungen können die Schulen nun Gesamtschulleitungen einführen und erhalten mehr Freiheiten, um die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Schulpflege und Schulleitungen bedarfsgerecht zu regeln. Der Preis für diese Freiheiten waren in der Vernehmlassungsvorlage verknüpft mit dem Vorschlag, dass sich der Kanton vollständig aus der Finanzierung der Schulleitungen verabschiedet. Dies hätte beim Kanton zu Einsparungen von rund 16 Mio. zu Lasten der Gemeinden geführt. Die FDP ist deshalb erfreut, dass die Regierung von diesem Vorschlag Abstand genommen hat. Die Gemeinden werden mehr Gestaltungsspielraum erhalten, die Schulleitungen bleiben auch in Zukunft kantonal angestellt und übernimmt wie bei allen Lehrpersonen 20% der Lohnkosten.