Die FDP Kanton Zürich freut die Unterstützung des Selbstbestimmungsgesetzes durch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG)

Das Selbstbestimmungsgesetz, basierend auf einem freisinnigen Vorstoss, sieht vor, dass Menschen mit Behinderung weitgehendst eigenständig bestimmen können sollen, wie, wo und von wem sie betreut und begleitet werden. Die vom Freisinn geprägte Beratung in der Kommission und die Bereitschaft der zuständigen Direktion machte eine reibungs- und zeitverzugslose Diskussion möglich und es resultierte eine breite Zustimmung. 
 

Freisinniger Vorstoss
Das Selbstbestimmungsgesetz basiert auf einem Vorstoss von Fraktionspräsidentin Beatrix Frey-Eigenmann von 2017. Darin wurde gefordert,  dass Menschen mit Behinderungen diejenige Lebensform wählen können, die ihnen am besten entspricht. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen, welche im Alltag regelmässig auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, ziehen eine autonome Lebensgestaltung einem Aufenthalt in einer Behinderteninstitution vor. Diese Menschen sollen ihr Leben und insbesondere ihre Wohn- und/oder Arbeitssituation selber gestalten können. Andere Menschen mit Beeinträchtigungen wiederum sind auf Institutionen angewiesen oder leben lieber in einer Institution; auch dies muss durch das Finanzierungssystem weiterhin gewährleistet sein. Die Wahlfreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen entspricht der Behindertenrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz ebenfalls ratifiziert hat.

Leistungserbringung durch Privatpersonen
Nicht nur Institutionen, sondern auch Privatpersonen erbringen oft Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Möglichkeit, auch Leistungsvereinbarungen mit Privatpersonen abschliessen zu können war ein zentrales Anliegen der FDP und sowohl Kommission als auch die zuständige Direktion haben die entsprechende Anpassung der Vorlage begrüsst.
Die Leistungen sollen neu mittels Voucher oder Geld vergütet werden können, damit die Menschen ihre Leistungserbringer selbst wählen können. Hiermit nimmt die Kommission einen Antrag der FDP und ein Anliegen der Behindertenverbände auf und ergänzt die Vorlage des Regierungsrates entsprechend. Wir unterstützen diese Ergänzung, da sie den Menschen nochmals mehr Wahlfreiheit und Autonomie über ihr Leben und ihre Betreuung erteilt. Der Systemwechsel erhöht zudem die Angebotsvielfalt und setzt Innovationsanreize. 

Unabhängige Abklärungsstelle
Abklärungsprozess und Bedarfsermittlung sind Kernelemente des neuen Systems. Für deren Akzeptanz ist es wichtig, dass die Stelle unabhängig arbeitet. Unserem Antrag, die Abklärungsstelle von der Regierung zu lösen, folgt die Kommission. 

Leistungsvereinbarungen im Einvernehmen erarbeitet
Wir wollen, dass der Markt spielt und Leistungserbringer nicht zu Leistungen verpflichtet werden können, die von ihnen wirtschaftlich zu diesem Preis nicht erbracht werden können. Daher stellten wir den Antrag, dass Leistungsvereinbarungen im Einvernehmen erarbeitet werden müssen. Diesem Antrag folgt die Kommission nicht, entsprechend werden wir diesen als Minderheitsantrag aufrechterhalten und im Kantonsrat verfechten. 


Kontakte
Jörg Kündig, Kantonsrat 079 412 58 61
Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin 079 789 86 58
Hans-Jakob Boesch, Parteipräsident 078 819 64 65