Die FDP lehnt die überarbeitete Gesetzesvorlage über das Universitätsspital ab – diese schränkt den Handlungsspielraum des Spitals viel zu massiv ein

Der ursprüngliche in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit erarbeitete Änderungsantrag wurde leider in letzter Minute durch eine unheilige Allianz von SVP und Linken zu einem Gesetz ohne vernünftigen Handlungsspielraum verstümmelt. So kann sich das USZ im kompetitiven Umfeld des Gesundheitswesens nicht als weltweit führendes Universitätsspital positionieren. Eine qualitativ exzellente Medizin wird dadurch verhindert und dem Spital enge Fesseln angelegt. Daher wird die FDP die überarbeitete Gesetzesvorlage über das Universitätsspital ablehnen.

Überarbeitung des USZG grundsätzlich sinnvoll
Die Überarbeitung des USZG wurde notwendig, nachdem verschiedene Vorkommnisse an einigen Kliniken des USZ via Medien an die Öffentlichkeit gelangten. Die kantonsrätliche Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) verfasste dazu einen Bericht mit 75 Empfehlungen. Im Wesentlichen wurden Mängel bei den Führungs- und Organisationsstrukturen, bei den Patientendokumentationen sowie bei Abrechnungen und Honoraren festgestellt. Eine Gesetzesänderung ist grundsätzlich sinnvoll, damit Optimierungen umgesetzt werden können.

Anpassung der Organisationsstrukturen und Kompetenzen
In vielen Bereichen kommt es zu einer Verschiebung der Kompetenzen, insbesondere bei den Organen des Universitätsspitals, dem Spitalrat und der Spitaldirektion. Der Spitalrat soll sich vermehrt der strategischen Führung und der unmittelbaren Aufsicht über das Universitätsspital annehmen und dafür der Spitaldirektion weitergehende Kompetenzen im Bereich der operativen Führung des USZ übertragen. Durch die Anpassung der Organisationsstrukturen wird die Rolle der Spitaldirektion gestärkt. Neu sind es nicht mehr 40 Klinikdirektionen, sondern 3 Medizinbereiche bestehend aus ärztlicher, Pflege- und Verwaltungsdirektion, die direkt dem CEO unterstellt sind. Diese Strukturänderungen, welche das USZ als Grossunternehmen verstehen und nach modernen Führungsgrundsätzen geleitet werden soll, unterstützt die FDP weitgehend.

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Universitätsspital und Universität Zürich
Die FDP begrüsst ausdrücklich, dass dem Bekenntnis zur Stärkung der Zusammenarbeit sowohl im Gesetz über das Universitätsspital als auch im Universitätsgesetz Rechnung getragen wird.

Massive Einschränkung des unternehmerischen Handlungsspielraums
Die negativen Jahresergebnisse der letzten Jahre verbunden mit dem hohen Investitionsstau zeigen, dass das USZ finanziell massiv unter Druck ist. Um sich im kompetitiven Umfeld behaupten und finanzielle Stabilität herbeiführen zu können, braucht das USZ eine klare Strategie und den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum. Dabei werden Kooperationen, Beteiligungen und möglicherweise auch Auslagerungen von nicht Leistungsauftrags-relevanten Betriebsteilen eine wichtige Rolle spielen. Schon heute ist die Marktfähigkeit des USZ durch die langen politischen Entscheidungswege stark eingeschränkt. Und nun sollen die Bedingungen mit der Einführung eines fakultativen Referendums für Auslagerungen weiter verschärft werden. Dass sich die SP – koste es was es wolle – für eine Staatsmedizin stark macht, ist hinlänglich bekannt. Unverständlich hingegen ist, wie die SVP zu einer solchen Lösung Hand bieten kann. Sie schwächt damit nicht nur das USZ als bedeutendstes Universitätsspital der Schweiz, sondern riskiert, dass die Zürcherinnen und Zürcher dieses mit Steuergeldern teuer sanieren müssen.

Die vielen Verbesserungen betr. Organisationsstruktur wiegen die Verschärfungen bei den Auslagerungen, Beteiligungen und Gesellschaftsgründungen nicht auf. Aus diesen Gründen lehnt die FDP den vorliegenden Gesetzesentwurf ab.

Kontakt:
Linda Camenisch, Kantonsrätin, 079 242 06 28
Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin, 079 789 86 58
Hans-Jakob Boesch, Parteipräsident, 078 819 64 65