FDP Kanton Zürich begrüsst sorgfältigen Prozess zur Festlegung von Windenergie-Standorten

Die FDP Kanton Zürich begrüsst das Vorgehen des Regierungsrates Zürich zum Eintrag von Eignungsgebieten für Wind- und Wasserkraft im Richtplan sowie den vorläufigen Verzicht auf ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren.

Die Energiewende erfordert ausgewogene Entscheidungen zwischen Versorgungssicherheit, Umweltanliegen und wirtschaftlicher Tragbarkeit. Der Kanton Zürich hat in den vergangenen Jahren einen umfassenden Prozess zur Bestimmung geeigneter Gebiete für Windenergieanlagen durchgeführt. Die FDP Kanton Zürich begrüsst das Vorgehen und betont die Bedeutung einer verantwortungsvollen, technologieoffenen Energiepolitik.

«Wir stehen dafür ein, dass alle potenziellen Energiequellen sorgfältig geprüft werden, um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung für heutige und künftige Generationen zu gewährleisten», betont Parteipräsident Filippo Leutenegger.

Kantonaler Prozess mit breiter Beteiligung

Bereits 2022 hatte die Regierung des Kanton Zürich im Energiestrategiebericht 2022 dargelegt, dass die Bedeutung der erneuerbaren Energieproduktion aus Photovoltaik und Windkraft stetig zunimmt. Dies steht in Einklang mit der durch die Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung begrüssten Energiestrategie 2050.

Das im Bericht ausgewiesene Windkraftpotential basiert auf möglichen Eignungsgebieten, die im kantonalen Richtplan festzulegen sind. Diese Gebiete waren bis 2025 unter Mitwirkung der betroffenen Gemeinden einer ausführlichen Evaluation im Rahmen der Richtplanung unterzogen worden. Dieser Prozess umfasste auch die Mitwirkung den Natur- und Landschaftsschutzverbänden sowie der Windenergiebranche.

FDP anerkennt umsichtiges Vorgehen

Die FDP Kanton Zürich anerkennt das umsichtige Vorgehen der Regierung des Kantons Zürich. Der mehrstufige Prozess erlaubte eine umfassende Potenzialanalyse. Im Falle der nun zum Richtplaneintrag vorgeschlagenen Gebiete sind Schutz und Nutzen gut abgewogen. Dies zeigt die Reduktion der ehemals über 50 geprüften Standorten auf jetzt 19 Gebiete auf.

«Es ist erfreulich, dass die Gemeinden einbezogen wurden und ihre Rückmeldungen zu konkreten Anpassungen geführt haben», betont FDP-Kantonsrätin Barbara Franzen.

Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit im Fokus

Für die FDP ist zentral, dass Technologieoffenheit, Versorgungsicherheit und Bevölkerungsanliegen gegeneinander abgewogen werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine gesicherte und bezahlbare Energieversorgung für unseren Standort, für die Bevölkerung, die Unternehmen und das Gewerbe zentral. Die FDP steht daher weiterhin dafür ein, dass alle möglichen Energiequellen geprüft und bei standortgerechter Eignung erschlossen werden sollen.

Die FDP hatte sich in der Vernehmlassung für eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Windenergieanlagen ausgesprochen. Sie wird die Gründe des Regierungsrats für den Verzicht auf diese Änderung des Energiegesetzes analysieren. Generell sind die Prozesse für den Um-, Aus- und Neubau von erneuerbaren Energien heute zu langwierig und müssen beschleunigt werden.

Die Kantonsratsfraktion der FDP wird die bezeichneten Richtplaneinträge weiterhin kritisch prüfen, gerade auch auf die Frage der Wirtschaftlichkeit hin. Der heutige Entscheid des Regierungsrats dürfte in den betroffenen Gebieten für teils emotionale Reaktionen sorgen. «Die Politik ist in der Verantwortung, die Anliegen der Bevölkerung ernst zu nehmen und den Austausch während des gesamten Prozesses auch weiterhin aufmerksam zu pflegen», hält Sarah Fuchs, Mitglied der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, fest.


Kontakt:

  • Sarah Fuchs, Kantonsrätin FDP, Mitglied KEVU, 076 405 29 72
  • Barbara Franzen, Kantonsrätin FDP, Präsidentin KPB, 079 946 52 15
  • Filippo Leutenegger, Parteipräsident FDP, 079 447 99 07
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