Mit der Annahme der nationalen AHV-Steuervorlage schafft die Schweiz Rechtssicherheit, bleibt im Standortwettbewerb kompetitiv und stellt gleichzeitig sicher, dass die Steuereinnahmen erhalten bleiben. Die Annahme bedeutet, dass der Kanton Zürich nun einen flexiblen Werkzeugkasten erhält, mit dem er auf verschiedene international bewährte Massnahmen zurückgreifen kann, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich und somit den Wohlstand und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Diese steuertechnischen Instrumente gilt es maximal auszuschöpfen, um die wirtschaftliche Anziehungskraft für Unternehmen im Kanton Zürich als Innovations- und Forschungsstandort hoch zu halten. Die kantonale Steuervorlage 17, welche am 1. September zur Abstimmung kommt, wird von der FDP im Sinne eines Kompromisses mitgetragen. Diesem Kompromiss stimmen auch die Regierung, fast sämtliche Partien (nebst der FDP auch SVP, EDU, CVP, BDP, GLP und EVP) sowie die Städte und Gemeinden zu. Dieses Gesamtpaket bedeutet für den Kanton Zürich eine grosse Chance.
Parteipräsident Hans-Jakob Boesch ist erfreut über das heutige Abstimmungsergebnis, zumal auch die Zürcher Bevölkerung der nationalen Vorlage zugestimmt hat: «Die heutige Annahme ist enorm wichtig und wegweisend für die kantonale Umsetzung der Steuervorlage. Mit einer Zustimmung am 1. September zur kantonalen Vorlage erhalten wir die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich und sichern so unsere Arbeitsplätze.»