FDP Kanton Zürich zufrieden mit der Kompromisslösung zum MAG

FDP Kanton Zürich

Die Kommission Planung und Bau (KPB) hat eine Kompromisslösung zum Mehrwertausgleichsgesetz MAG verabschiedet. Die FDP hat einen wesentlichen Beitrag zu diesem gelungenen Kompromiss geleistet. Auf Grund der breiten Abstützung ist davon auszugehen, dass gegen das MAG von keiner Seite ein Referendum ergriffen wird. Dadurch sollte das Moratorium für Einzonungen noch in diesem Jahr wieder aufgehoben werden können.

Die Beratungen zum MAG wurde von der Kommission Planung und Bau im März 2018 aufgenommen. In diversen Sitzungen und nach intensiven Verhandlungen konnte ein breit abgestützter Kompromiss ausgearbeitet werden, welcher am 30. April 2019 nun mit grosser Mehrheit durch die Kommission verabschiedet wurde. Dass zu einem solch komplexen Gesetz, innert dieser Frist, eine gelungene Lösung erarbeitet werden konnte, welche von fast allen Parteien mitgetragen wird, ist das Resultat äusserst guter Kommissionsarbeit.  Im nun vorliegenden Gesetz wurden diverse Punkte, welche für die FDP von grosser Bedeutung waren, berücksichtigt. Die FDP stimmt dem Kompromiss zu, obwohl der maximale Abgabesatz von 40% deutlich über der angestrebten Obergrenze liegt. Sie unterstützt somit  ein Gesetz, das einfach zu handhaben ist und für die Gemeinden eine möglichst grosse Autonomie bewahrt. Das Ziel eines möglichst geringen administrativen Aufwands für die Bevölkerung, wie auch für die Behörden, konnte erreicht werden.

 

Folgende für die FDP wichtigen Punkte wurden dabei berücksichtigt:

  • Die Mehrwertabgabe bei Einzonungen bleibt beschränkt auf die vom Bund im RPG vorgesehene Mindestabgabe von 20% und fliesst vollumfänglich in den kantonalen Ausgleichsfonds. Eine zusätzliche Abgabe über dies hinaus konnte abgewendet werden.
  • Bei Auf- und Umzonungen ist eine Mehrwertabgabe von 0 – 40 % zu erheben. Diese geht vollumfänglich in den kommunalen Ausgleichsfonds der Gemeinden. Mit der Möglichkeit eines Abgabesatzes von 0% können Gemeinden, welche nur wenig Potential bei Auf- und Umzonungen sehen, gänzlich auf eine Mehrwertabgabe verzichten. Dadurch entfällt für diese Gemeinden die Pflicht, eine Regelung zur Mehrwertabgabe zu erstellen und einen Ausgleichsfonds auf Gemeindeebene zu einzurichten.
  • Mit der vorgesehen Freifläche von 1200 m2 bis 2000 m2, welche ebenfalls durch die Gemeinden festgelegt werden kann, findet in Gemeinden, die eine Mehrwertabgabe erheben möchten, eine erhebliche Vereinfachung statt. Grundstückbesitzer, wie auch Behörden, können dadurch auf einfache Weise feststellen, ob ein Grundstück von der Abgabe betroffen ist oder nicht. Erst ab einem mutmasslichen Mehrwert von Fr. 250'000.00 kann auch bei kleineren Grundstücken eine Mehrwertabgabe fällig werden.
  • Für die Berechnung der Mehrwertabgabe ist ein durch den Kanton (kostenpflichtig) zur Verfügung gestelltes Berechnungstool zu verwenden. Dadurch ist gewährleistet, dass über den ganzen Kanton eine einheitliche Berechnungsmethode angewendet wird, wodurch für die Grundstückbesitzer eine höhere Rechtssicherheit entsteht. Somit sollte lediglich bei komplexeren Fällen eine individuelle Einschätzung zur Anwendung kommen.