KMU stärken – nicht schwächen

Die Volksinitiative mit dem irreführenden Titel «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» will den Teilbesteuerungssatz für qualifizierte Beteiligungen im Privat- und Geschäftsvermögen von 50 auf 70 Prozent erhöhen. Tatsächlich wären davon aber KMU und Familienbetriebe betroffen. Wir sind froh, sieht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) das gleich und lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. 
 

Seit dem 1. Januar 2020 werden Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Partizipationsscheinen, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften zu 50 Prozent besteuert, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausmachen. Mit dieser Teilbesteuerung wird die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Gewinnen aus qualifizierten Beteiligungen durch die Gewinn- und Einkommenssteuer begrenzt. Diese Regelung wurde am 1. September 2019 von den Stimmberechtigten als Teil der «Steuervorlage 17» (SV 17) angenommen.

KMU nicht schwächen
Die Volksinitiative würde – entgegen ihrem Titel – vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen. Eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent für ausgeschüttete Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen hätte eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge. Damit wäre die Mehrbelastung sogar höher als vor der Abstimmung zur SV 17. Das Ziel der SV 17 – und auch der Stimmbevölkerung – war aber eine vergleichbare Belastung. Dazu sagt Doris Meier, Kantonsrätin: «Interessanterweise stimmte in der Kommission unter anderem die SP – die sich während der Corona Krise als grosse KMU Retterin anpries – für die Annahme der Volksinitiative. War ihre Heldenrolle also doch mehr Schein als Sein?» 

Steuersubstrat bewahren
Personen, die Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen versteuern, leisten mit weiteren Steuern einen wichtigen Beitrag im Kanton Zürich. Alle Nachbarkantone haben, mit Ausnahme von St. Gallen, einen Steuersatz von 50 oder 60 Prozent. Auch aus Sicht der Konkurrenzfähigkeit und der Erhaltung des Steuersubstrats im Kanton Zürich ist die Volksinitiative also abzulehnen. 

Kontakte
Doris Meier, Kantonsrätin 079 646 03 92
Martin Farner, Kantonsrat 079 470 09 84
Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin 079 789 86 58
Hans-Jakob Boesch, Parteipräsident 078 819 64 65