Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz: FDP will Qualität, Effizienz und gleich lange Spiesse für alle Spitäler

FDP Kanton Zürich

Für die FDP ist das Resultat der in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit verabschiedeten Revision des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetz (SPFG) nicht vollständig befriedigend, aber akzeptabel. Dank Zusammenarbeit von SVP, FDP und GLP sind die Chancen intakt, dass der Kanton Zürich weiterhin ein liberales SPFG hat, das den Rahmen für eine sichere, qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung gibt. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die GLP dazu hinreissen lässt, einen gesetzlich verankerten Lohndeckel für die kantonalen Spitäler zu verlangen.

Staatliche Eingriffe in das Lohnsystem der kantonalen Spitäler
Die FDP Kanton Zürich kann nicht nachvollziehen, dass ein Lohndeckel für die kantonalen Spitäler eingeführt werden soll, und lehnt diesen in aller Deutlichkeit ab. Dadurch wird namentlich das Universitätsspital als beutende medizinische Einrichtung bei der Besetzung von Spitzenpositionen in der hochspezialisierten Medizin benachteiligt und der Kanton Zürich navigiert auf direktem Kurs hin zur Zweiklassenmedizin. Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin führt aus: «Bedauerlicherweise und nicht nachvollziehbar hat sich auch die GLP für die Lohndeckelung entschieden. Die GLP, welche sich eine liberale Politik auf die Fahne schreibt, lässt ihrem Parteiprogramm keine Taten folgen. Nur wenn in der medizinischen Versorgung alle mit gleich langen Spiessen unterwegs sind, wird das Gesamtsystem davon profitieren.»

Qualität, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität als Erfolgsfaktoren
Erfreulich ist, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im SPFG weiterhin im Vordergrund stehen. Ebenso begrüssen wir die Flexibilisierung der Spitalplanung mit Anpassungsmöglichkeiten von Leistungsaufträgen während der Geltungsdauer und die grössere Gestaltungsfreiheit für Listenspitäler. Einzelne Spitäler müssen somit nicht mehr sämtliche Behandlungen anbieten und können Aufträge auch an einem Nebenstandort durchführen. Weiter ist es sinnvoll, dass nicht mehr jedes Listenspital zwingend eine Notfallstation führen muss.

Ferner spricht sich eine bürgerliche Mehrheit von SVP, FDP und GLP gegen starre Quotenregelungen für Zusatzversicherte in Listenspitälern aus. Dies entspricht der bewährten liberalen Haltung und ermöglicht im Kanton Zürich weiterhin sowohl für grund- als auch für zusatzversicherte Patienten eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung durch verschiedene Spitäler mit öffentlichen und privaten Trägerschaften.

Ausweitung der Subventionen und zunehmende Bürokratie durch Datenflut
In der Kommission wurde zwar eine Ausweitung der subventionierten Leistungen für Listenspitäler abgelehnt. Es ist aber zu befürchten, dass diese Ausweitung von Subventionen im Kantonsrat wegen den linken Parteien und mit der Unterstützung der GLP eine Mehrheit findet. Diese ungezielte Mengenausweitung führt zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen und einer weiteren Erhöhung der bereits jetzt kaum mehr tragbaren Krankenkassenprämien.

Aufteilung der Vorlage in zwei Teile wird von der FDP abgelehnt
Die FDP lehnt eine Aufteilung der Revision des SPFG und Abkopplung von der gleichzeitig erfolgten Revision zu den ärztlichen Kadersalären ab. Die Gesetzesvorlagen gehören inhaltlich zusammen, sie wurden als einheitliche Materie präsentiert und in der Kommission auch gemeinsam behandelt.

Hier finden Sie die Medienmitteilung als PDF.

 

Kontakte:
Bettina Balmer, Kantonsrätin, Mitglied KSSG, 077 431 56 52
Jörg Kündig, Kantonsrat, Mitglied KSSG, 079 412 58 61
Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin, 079 789 86 58