Die vom Regierungsrat vorgesehen Massnahmen müssen den Eigentümern die grösstmögliche Freiheit in der Wahl der Mittel und Technologien lassen. Auch sind Sonder- und Härtefälle angemessen zu berücksichtigen und das Gesetz muss mit Augenmass umgesetzt werden. Nur so kann die Gesetzesrevision, wie auch vom Baudirektor gewünscht, einen positiven wirtschaftlichen Effekt auslösen. So gilt es beispielsweise zu klären, ob ein Zwang geschaffen wird, bei welchem die Beweislast beim Eigentümer liegt. Auch machen wir ein Fragezeichen in Bezug auf die Komplexität des Vollzuges. Ob standardisierte Berechnungstools der richtige Weg sind, wird sich zeigen. Da viele relevante Details in der Verordnung geregelt werden, ist für die FDP klar, dass diese bei der Beratung des Gesetzes vorliegen muss.
Bereits in den letzten Jahren konnte der Energieverbrauch von Neubauten stark eingeschränkt werden. Viele Lösungen liegen bereits vor und werden von den Bauherren umgesetzt. Auch das Potential der Photovoltaik ist erkannt und wird gefördert. Einem etwaigen Zwang zum Bau von Photovoltaikanlagen steht die FDP hingegen kritisch gegenüber. Denn nachhaltig sind solche Anlagen nur, wenn sie auch wirtschaftlich sind. Und es ist wichtig, dass die Bauherren selber entscheiden können wie und mit welchen Technologien sie diese Ziele erreichen wollen.
Die FDP ist zudem froh, dass die Anerkennung von Biogas sowie von erneuerbaren Gasen wie von uns bereits in der Vernehmlassung gefordert, als zusätzliche Standardlösung aufgenommen worden ist. Die vorgeschlagene Umsetzung für die betroffenen Hauseigentümer ist allerdings unattraktiv. Andere Kantone praktizieren bereits eine wesentlich einfachere Vollzugslösung.