Gegen die Interessen der weltoffenen Schweiz - NEIN zur «Selbstbestimmungs»-Initiative der SVP

FDP Kanton Zürich

Am 25. November stimmt die Schweiz über die «Selbstbestimmungs»-Initiative der SVP ab. Sie will nationales Recht prinzipiell über das Völkerrecht stellen. Insbesondere für den international stark vernetzten Kanton Zürich würde das zu schwerwiegenden Problemen führen.

Der Titel der Vorlage ist geschickt gewählt - gegen Selbstbestimmung hat in einem direktdemokratischen Land schliesslich niemand etwas einzuwenden. Doch im Initiativtext verstecken sich zahlreiche Fallstricke. Grundsätzlich geht es um einen generellen Vorrang des Schweizer Landesrechts vor internationalem Recht. Ausgenommen werden nur ganz wenige Bestimmungen, etwa die Verbote von Sklaverei oder Völkermord. Bei einem Widerspruch zwischen nationalem Recht und Völkerrecht, beispielsweise einem Freihandelsabkommen, soll künftig das nationale Recht immer Vorrang haben. Entsprechende Verträge müssen neu verhandelt oder gekündigt werden. Und falls sie nicht dem Referendum unterstanden, sind sie für Schweizer Gerichte gar nicht mehr massgebend. Im Extremfall führt das zum Vertragsbruch.

Internationales Recht schützt die Kleinen
Kleinstaaten wie die Schweiz profitieren besonders vom Schutz, den das internationale Recht mit sich bringt. So ermöglichen Handelsorganisationen mit internationalen Schiedsverfahren, wie beispielsweise die «World Trade Organization WTO», der Schweizer Wirtschaft freien und fairen Zugang zu den globalen Märkten. Bilaterale Freihandelsabkommen erschliessen unseren exportorientierten Unternehmen neue Absatzmöglichkeiten. Auch die Gesellschaft profitiert vom Völkerrecht. So gewährleisten die «Europäische Menschenrechtskonvention EMRK» und der «Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR», die individuelle Durchsetzung der eigenen Rechte gegen den Staat.

Was geschieht, falls die Initiative eine Mehrheit findet? Niemand weiss es so genau, und das ist genau das Problem: Die Unsicherheit wird gross sein und über mehrere Jahre andauern. Fortan würden internationale Abkommen nur noch unter Vorbehalt gelten. Wird zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen, die solchen Abkommen widerspricht, müssen sie neu verhandelt oder gekündigt werden. Heute hingegen sind Lösungen mit Augenmass möglich. So widerspricht beispielsweise das Landverkehrsabkommen mit der EU dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung. Doch mit der Abgabe für den Schwerverkehr und dem Bau der NEAT wurde eine Lösung gefunden, die beiden Seiten gerecht wird. In Zukunft wäre das so nicht mehr möglich.

Verträge nicht auf Vorrat kündigen
Wenn Abmachungen mit anderen Staaten nur noch unter Vorbehalt gelten, wird es der Schweiz sehr schwer fallen, neue Verträge abzuschliessen. Denn als Verhandlungspartnerin macht sie sich unglaubwürdig und damit unattraktiv. Die Frage stellt sich, welches angebliche Problem die Initiative denn überhaupt lösen will. Wenn es den Urhebern darum geht, unliebsame Verträge zu verhindern oder zu beseitigen, dann besteht diese Möglichkeit schon heute: mittels Referendum oder Initiative. Mit ihrer soeben eingereichten Kündigungsinitiative gegen die Personenfreizügigkeit liefert die SVP hierfür gleich selbst ein Beispiel.

Die «Selbstbestimmungs»-Initiative hingegen ist eine Kündigung auf Vorrat und gefährdet das wichtige weltweite Vertragsnetz, dass sich die Schweiz in jahrzehntelangen Verhandlungen aufgebaut hat. Der Erfolg und Wohlstand des Kantons Zürich basieren auch auf der hervorragenden, internationalen Vernetzung von Wirtschaft und Hochschulen. Die Initiative stellt die Mitgliedschaft bei der WTO, aber auch bei der Europäischen Menschenrechtskonvention in Frage und droht das Land international zu isolieren. Das kann nicht im Interesse der weltoffenen Schweiz und des Kantons Zürich sein.