Nationale Abstimmungen am 22. September

Die wichtigsten Argumente in Kurzform

Übermässige Belastung der Erwerbstätigen korrigieren.

Tatsache ist: Wir leben alle länger und das ersparte Kapital muss länger reichen. Dazu braucht es keine Versicherungsmathematik. Heute sind die Rentenversprechen im BVG-Obligatorium zu hoch, die Renten müssen teilweise querfinanziert werden – beispielsweise aus den Kapitalerträgen der BVG-Konten der Erwerbstätigen. Diese Ungerechtigkeit wird mit der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes korrigiert. Die BVG-Reform schafft mehr Generationengerechtigkeit. Das ist eine faire Lösung für alle: Erwerbstätige werden nicht übermässig belastet, die heutigen Rentner sind nicht betroffen und Rentenausfälle der Übergangsgeneration werden mit Zuschlägen grosszügig kompensiert. Zudem werden die Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitnehmende durch tiefere BVG-Beiträge verbessert.

Rentenlücken für Teilzeit und viele Frauen schliessen.

Heute gibt es in der beruflichen Vorsorge störende Benachteiligungen. Viele Teilzeiterwerbstätige erhalten keine BVG-Rente. Viele Menschen mit mehreren Jobs erhalten keine BVG-Rente. Viele Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen erhalten keine BVG-Rente. Davon betroffen sind vor allem Frauen. Wer nicht in der beruflichen Vorsorge versichert ist, wird doppelt benachteiligt: zum einen erhalten die Betroffenen keine Rente, zum anderen zahlen die Arbeitgeber nicht auf die BVG-Konten ein. Die BVG-Reform schliesst Rentenlücken. Teilzeitarbeitende und Angestellte mit tiefem Einkommen erhalten im Alter mehr Rente.

Bewährtes Schweizer 3-Säulen-Modell sichern.

Das Ausland beneidet die Schweiz um die stabile Altersvorsorge. Sie beruht auf drei Säulen: Der AHV, der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge. Mit den drei Säulen ist unsere Altersvorsorge stabil. In der Altersvorsorge setzen wir nicht alles auf eine Karte. Unsere Altersvorsorge muss aber mit der Zeit gehen. Sie muss immer wieder an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen anpasst werden. So garantiert das bewährte Schweizer 3-Säulen-Modell auch in Zukunft einen sicheren Lebensabend. Die BVG-Reform leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des bewährten 3-Säulen-Modells. Davon profitieren alle Generationen, die Jungen, Menschen mittleren Alters und die heutigen Rentnerinnen und Rentner.

Mehr dazu: https://ja-bvg.ch/ 

Die Initiative will:

• Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler als offizielle und
praktisch unantastbare Schutzobjekte deklarieren,
• die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte einschränken, sowie
• mehr Flächen für die Biodiversität ausscheiden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Biodiversitätsinitiative ab, weil sie ihnen zu weit geht.

Sie würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu. Zudem würden die Kompetenzen sowie der Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden beschnitten und es bräuchte zusätzliches Geld. Ausserdem gibt es bereits ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung.

Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

Aktuell dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Initianten wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht.

Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Bei Annahme der Initiative würde die Inlandproduktion geschwächt und es müssten zusätzliche Flächen im Ausland belegen werden, um die Versorgung unserer Bevölkerung sicherzustellen.

Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Die Umsetzung der Schweizer Energiestrategie und damit auch die Energiewende wären bei einer Annahme erschwert.

Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen.

Die Anforderungen an die Baukultur würden erhöht. Das führt zu zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und höheren Kosten.

Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative würde deren Realisierung stark einschränken.


Diese Argumente sind auch auf der Webseite zu finden: https://biodiversitaetsinitiative-nein.ch/argumente.html 

Jetzt dem nationalen Komitee beitreten: https://biodiversitaetsinitiative-nein.ch/komitee?format=html 

Laufende kantonale Kampagnen

Sechs Monate nach Lancierung der «ÖV-Initiative – Damit in Zürich niemand stehen bleibt» haben Mitglieder des Initiativ-Komitees der FDP und SVP über 7'000 Unterschriften eingereicht. Ziel der Volksinitiative ist es, den ÖV nicht zu verlangsamen, sondern dass er weiterhin im ganzen Kanton Zürich attraktiv bleibt.

Wie geht es weiter:

Im Jahr 2025 wird die Bevölkerung des Kantons Zürich darüber abstimmen.

Nein zu Tempo 30 für den ÖV auf Hauptverkehrsachsen:

  • Flächendeckendes Tempo 30 für den ÖV kostet die Bürgerinnen und Bürger viel Zeit und den ÖV viel Geld
  • Der ganze Kanton ist von den Einschränkungen durch Tempo 30 beim ÖV 30 betroffen: ÖV funktioniert als Netz und Städte übernehmen Zentrumsfunktion
  • Mobilität bedeutet einen grossen Nutzen für alle

Zu den Argumenten

Am 16. Juni 2023 versammelten sich Vertreter aus SVP und FDP, unter ihnen die Parteipräsidenten Domenik Ledergerber und Hans-Jakob Boesch, vor der Justizdirektion, um gemeinsam die Mobilitätsinitiative einzureichen. Die Initiative möchte, dass auf den Hauptstrassen der Verkehr wieder fliessen kann, um Stau und gefährlichen Ausweichverkehr zu vermeiden.

8’391 Personen haben die Volksinitiative unterzeichnet – weit mehr als die nötigen 6’000 Unterschriften. Der Präsident des Initiativkomitees, Christian Lucek (SVP), berichtet: «Überall, wo wir Unterschriften sammelten, erlebten wir grosses Interesse und enorme Unterstützung. Dies zeigt, dass das Anliegen breiten Anklang in der Bevölkerung gefunden hat. Die Bevölkerung hat genug von der desaströsen und ideologischen Verkehrspolitik in den linksgrün regierten Städten.»

Warum ein JA zur Mobilitätsinitiative

Die Temporeduktionen auf den städtischen Hauptachsen bewirken das Gegenteil dessen, was sie versprechen. Der private und öffentliche Verkehr stockt, ohne dass die Lärmbelastung spürbar sinkt. Der Autoverkehr weicht so in die Wohnquartiere aus. Marc Bourgeois, Kantonsrat FDP und Vizepräsident des Initiativkomitees, findet: «An dieser ideologischen Politik leiden wir alle: die Wirtschaft, die Wohnbevölkerung, aber auch die Notfalldienste, die steckenbleiben. Dies schmälert nicht nur den Wohlstand und die Lebensqualität, sondern kann auch gefährlich sein, etwa für spielende Kinder in den Quartieren.» Die Mobilitätsinitiative ist Ausdruck des verkehrspolitischen Konsenses von FDP und SVP. Sie geht ursprünglich auf einen parlamentarischen Vorstoss von SVP-Ständeratskandidat Gregor Rutz von 2017 zurück, der von der FDP unterstützt wurde.

Angesichts der grassierenden Anordnungen von flächendeckendem Tempo 30, fordern die Initianten der SVP und FDP, dass bis zur Volksabstimmung kein weiteres Geld mehr in die Umgestaltung von Hauptstrassen zu Tempo 30-Strecken investiert wird. SVP und FDP sind sich einig, dass die Verkehrspolitik wieder in einen gesetzlichen und pragmatischen Rahmen gelenkt werden muss.

Zu den Argumenten