FDP unterstützt Massnahmen zur Hitzeminderung – und verhindert den massivsten Eingriff in die Eigentumsfreiheit

Der Kantonsrat hat weitgehende Massnahmen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung entschieden. Die FDP anerkennt, dass Hitzeminderung in städtischen Gebieten anzustreben ist. Die Rechte der Eigentümer dürfen aber nicht schmelzen wie Butter an der Sonne. Die beschlossene Vorlage enthält einige Elemente, die der Freisinn ablehnt. Der massivste Eingriff in die Eigentumsrechte konnte dank der FDP aber verhindert werden.

Massnahmen zur Hitzeminderung und somit neue Rechte der Gemeinden müssen mit der Eigentumsfreiheit gut in Einklang gebracht werden. Dies war die Kernforderung der FDP mit Blick auf die Entscheidung im Kantonsrat über die Revision des Planungs- und Baugesetzes betreffend klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Die FDP anerkennt grundsätzlich, dass eine Begrünung mit Bäumen in städtischen Gebieten einen wirksamen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Im gleichen Atemzug ist aber zu betonen: Der Staat hat nicht über die Gestaltung unserer Gärten zu bestimmen.

Die FDP beurteilt die Vorlage denn auch mit einer grossen Portion Skepsis. Sie ist ein Relikt aus der letzten Legislatur, als der grüne Baudirektor mit seiner Mehrheit im Rat alles durchbringen konnte. Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen konnte in der Kommissionsberatung durch die Verwaltung nicht überzeugend nachgewiesen werden.

Die Pattsituation im Rat hat die FDP veranlasst, die schlimmste Bestimmung mit einem Kompromiss zu verhindern. Konkret ist erfreulicherweise die Streichung der Unterbauungsziffer erreicht worden.
Die FDP hat im §76 einem zonenweisen Erhalt von Bäumen ab einem Durchmesser von 100 Zentimeter zugestimmt, da Linksgrün sicherstellte, dass keine Unterbauungsziffer §256a eingeführt wird.

Zu den weiteren vom Regierungsrat beantragten Anpassungen hat die FDP wie folgt Stellung genommen – leider in diesen Punkten erfolglos:

  • Die FDP wollte keine detaillierten Regulierungen für Vorgärten und geeigneten Gebäudeumschwung und den generellen Erhalt von Begrünung (§238 a).
  • Bei wesentlichen Veränderungen der Gestaltung von Umgebung hätte keine Bewilligungspflicht eingeführt werden sollen. Der Garten ist nicht wie ein Hochbau zu behandeln und soll dem Eigentümer mehr Freiheiten ermöglichen (§309 o+p).
  • Die FDP lehnte ab, dass neu grosse Waldbäume bis 4 Meter (bisher 8 Meter) an die Nachbarsgrenze gepflanzt werden dürfen. Dies führt zu starken Einschränkungen für die Nachbarn und zu Streitigkeiten. Die Beschattung des Nachbargrundstücks, auch von Solaranlagen, kann sehr problematisch sein (§170).
  • Die bestehenden Regeln für Grünhecken entlang der Grenze haben sich bewährt und hätten nicht gelockert werden sollen (§177).

Kontakte:

  • Stephan Weber, Kantonsrat FDP Kanton Zürich, 043 268 85 87
  • André Müller, Fraktionspräsident FDP Kanton Zürich, 079 740 37 38
  • Filippo Leutenegger, Parteipräsident FDP Kanton Zürich, 079 447 99 07