Nichts als gesunder Menschenverstand

Der Ständerat hat heute die Beratung der Unternehmensverantwortungsinitiative und eines entsprechenden Gegenvorschlags verschoben. Das ist gesunder Menschenverstand, denn es kommen in den nächsten Monaten relevante neue Informationen. 


Die FDP ist klar gegen die Unternehmensverantwortungsinitiative, denn was gut klingt, ist in Realität eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Schweiz und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Initiative entspringt einer fragwürdigen Haltung gegenüber Unternehmen und den Vorschriften anderer Länder. Zudem will sie ein verständliches Ziel mit völlig falschen Instrumenten erreichen. 

Bei einer Volksinitiative sind nicht die Ziele entscheidend, sondern die konkreten Instrumente, die sie in der Verfassung verankern will.

Niemand ist ernsthaft gegen die Ziele der Initiative. Bei einer Volksinitiative sind allerdings nicht die Ziele entscheidend, sondern die konkreten Instrumente, die sie in der Verfassung verankern will. Im Fall der Unternehmensverantwortungsinitiative sind diese Instrumente kontraproduktiv und bergen ein hohes Schadenspotential. Darum konzentriert sich die politische Debatte seit einiger Zeit darauf, ob ein vernünftiger Gegenvorschlag gefunden werden kann. 

Neue Informationen rechtfertigen eine Verschiebung

Und jetzt komme ich zum Grund für die Verschiebung: Vor wenigen Wochen, am 14. August 2019, kam es zu einer neuen, wichtigen Entwicklung. Der Bundesrat hat nämlich einen neuen Vorschlag für einen Gegenvorschlag in die Diskussion eingebracht. Der Vorschlag entspricht den 2014 eingeführten Regelungen der EU. Eine solche Anlehnung an die EU-Regulierung würde die Schweiz nicht benachteiligen. Zur Erinnerung: Die Initianten wollen Haftungsklauseln einführen, wie es sie sonst nirgends gibt. 

Der Bundesrat hat im August auch angekündigt, eine Vernehmlassung durchzuführen, in dem er seinen Vorschlag ausführen will. Diese wird auch die mit Spannung erwarteten Erfahrungswerte aus den EU-Ländern seit der Einführung ihrer neuen Regelung enthalten. In der vorbereitenden Rechtskommission des Ständerats hatten wir seit dem 14. August kaum Zeit für eine vertiefte Prüfung oder echte Diskussion. De facto hatten wir nur eine einzige Kommissionssitzung zur Verfügung, nämlich am 3. September. 

So ist also die Situation: Wir haben seit wenigen Wochen einen neuen Vorschlag auf dem Tisch und wir erwarten in Kürze wichtige Erfahrungswerte aus der EU. Es ist darum nichts als gesunder Menschenverstand, sich hier genügend Zeit zu nehmen für eine Prüfung dieser neuen Optionen und Fakten.