Wir erinnern uns: in den Jahren 2002 – 2014 ist es in der Direktion der Justiz und des Innern zur unsachgemässen Entsorgung von Datenträgern gekommen, was 2022 bekannt wurde.
Das Fazit aus dem nun vorliegenden 219-seitigen Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ist deutlich: Das Gärtchendenken der einzelnen Direktionen in der Regierung ist das Grundübel und damit die eigentliche Voraussetzung, welche den Datensicherheitsvorfall in der Direktion der Justiz und des Innern überhaupt erst ermöglichte. Der Gesamtregierungsrat hat der Informationssicherheit über Jahre hinweg zu wenig Beachtung geschenkt. Davon zeugt unter anderem auch das massive Scheitern der Informatikstrategie 2008. Auch den mahnenden Berichten des damaligen Datenschutzbeauftragten, der Aufsichtskommissionen sowie der Finanzkontrolle folgten keine Taten.