Dicke Post vom Verwaltungsgericht für den Zürcher Stadtrat: Die eigenmächtige Umwidmung einer Autospur am Neumühlequai hat so grosse Sicherheitsrisiken geschaffen, dass der Kanton nicht nur aufsichtsrechtlich eingreifen durfte, sondern eingreifen musste. Die Reaktion des Kantons sei «nicht nur gerechtfertigt, sondern vielmehr geboten» gewesen, denn die Abwendung der Gefahrenlage sei dringlich gewesen. Eine entsprechende Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Kanton wurde vom Verwaltungsgericht damit vollumfänglich abgewiesen. Die FDP Kanton Zürich nimmt dies mit grosser Genugtuung zur Kenntnis.